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Umzug unbedingt bei Renten Service der Deutschen Post melden

Braunschweig. Für die Rentenauszahlung ist der sogenannte Renten Service der Deutschen Post zuständig. Daher sollten Rentner*innen nach einem Umzug auch dort unbedingt die Adressänderung mitteilen. Versäumen sie dies, wird die Zahlung der Rente eingestellt, bis eine aktuelle Anschrift vorliegt. Alle wichtigen Informationen dazu hat der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig.

Der sogenannte Renten Service ist ein Dienstleister der Deutschen Post, der im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung die Rente an berechtigte Empfänger*innen auszahlt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Rentner*innen nach einem Umzug auch dort ihre neue Adresse mitteilen. „Das gilt sowohl für Umzüge innerhalb Deutschlands als auch ins Ausland“, informiert Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig.

Kann der Renten Service die aktuelle Anschrift nach einem Rücklauf der Rentenanpassungsmitteilung nicht ermitteln, stoppt er die weitere Auszahlung. „Daher sollten Betroffene unbedingt daran denken, den Renten Service rechtzeitig zu informieren. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist das per E-Mail möglich. Wandern Betroffene aus, muss die Meldung postalisch erfolgen“, erklärt Bursie. Sobald dem Renten Service die neue Adresse vorliegt, werden eingestellte Rentenzahlungen fortgeführt. 

Bei weiteren Fragen zum Thema Rente helfen die Berater*innen des SoVD in Braunschweig gerne weiter. Der Verband ist telefonisch unter 0531 480 760 zu erreichen. Weitere Kontaktdaten auf www.sovd-braunschweig.de.