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Energiepauschale: Rentner*innen können nachträglich Antrag stellen

Braunschweig. Nicht alle Rentner*innen haben in den vergangenen Wochen automatisch eine Energiepauschale in Höhe von 300 Euro auf ihr Konto überwiesen bekommen. Wer die Anspruchsbedingungen erfüllt, aber noch keine Zahlung erhalten hat, kann bis zum 30. Juni 2023 einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See stellen. Welche Voraussetzungen neben einem Rentenanspruch zum 1. Dezember 2022 gelten, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig.

Vielen Rentner*innen wurde spätestens bis Anfang Januar automatisch eine Energiepauschale in Höhe von 300 Euro auf ihr Konto überwiesen. Haben Betroffene die Entlastung nicht erhalten, obwohl sie die Anspruchsbedingungen erfüllen, können sie bis zum 30. Juni 2023 auf postalischem Weg einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See stellen. „Das raten wir besonders denjenigen, die in den nächsten Monaten rückwirkend eine Erwerbsminderungsrente zuerkannt bekommen“, so Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig. 

Um die Pauschale nachträglich ausgezahlt zu bekommen, muss regulär oder rückwirkend zum 1. Dezember 2022 ein Rentenanspruch bestanden haben beziehungsweise bestehen. „Außerdem müssen Berechtigte zu diesem Stichtag ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik gehabt haben und ebenfalls in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig gewesen sein“, informiert Bursie. Würden mehrere Renten bezogen, erfolge auch hier die Auszahlung nur einmalig.

Bei weiteren Fragen und der Antragstellung sind die Berater*innen des SoVD in Braunschweig gerne behilflich. Der Verband kann telefonisch unter 0531 480 760 kontaktiert werden. Weitere Kontaktdaten auf www.sovd-braunschweig.de.