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200 Euro Energiepauschale für Studierende und Schüler*innen

Braunschweig. Unter bestimmten Voraussetzungen können Studierende und (Berufs-)Fachschüler*innen, die zum 1. Dezember 2022 an einer deutschen Hochschule immatrikuliert beziehungsweise an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet waren, seit dem 15. März 2023 eine einmalige Energiepauschale in Höhe von 200 Euro beantragen. Dazu benötigen sie ein BundID-Konto. Was Anspruchsberechtigte darüber hinaus wissen sollten, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig.

Bundesweite Einmalzahlung: Seit dem 15. März 2023 können Personen in Ausbildung unter bestimmten Voraussetzungen einen Online-Antrag auf eine Energiepauschale in Höhe von 200 Euro stellen. Berechtigt dazu sind Studierende und (Berufs-)Fachschüler*innen, aber auch Schüler*innen in vergleichbaren Bildungsgängen, wenn sie zum 1. Dezember 2022 an einer deutschen Hochschule immatrikuliert beziehungsweise an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet waren. „Außerdem müssen Berechtigte zum Stichtag ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik gehabt haben. Sind diese Bedingungen gegeben, haben beispielsweise auch ausländische Studierende einen Anspruch“, informiert Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig.

Für die digitale Antragstellung wird ein BundID-Konto benötigt, das mit einem Online-Personalausweis oder einem persönlichen Elster-Zertifikat angelegt werden kann. „Antragsberechtigte erhalten außerdem einen Zugangscode von ihrer Ausbildungsstätte, mit dem sie den Antrag aufrufen können“, so Bursie.  Die Einmalzahlung werde bei Erhalt wie auch im Falle von bereits gezahlten Pauschalen nicht auf einkommensabhängige Sozialleistungen angerechnet oder steuerlich berücksichtigt.

Mehr Informationen zu der Energiepauschale sowie der Antragstellung sind unter www.einmalzahlung200.de/eppsg-de zu finden.