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Vereinfachter Zugang zu Hartz IV und Grundsicherung verlängert

Braunschweig. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden im vergangenen Jahr Regelungen für einen vereinfachten Zugang zu Hartz IV und Leistungen der Grundsicherung eingeführt. Diese werden jetzt bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig informiert über die Sonderregelungen. 

Der im vergangenen Jahr eingeführte vereinfachte Zugang zu Hartz IV und Grundsicherung wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. „Die Beantragung beziehungsweise der Bezug ist durch die Regelungen schneller und unbürokratischer möglich“, sagt Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig. Sie gelten auch für die sogenannte ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, die unter anderem Menschen, deren Erwerbseinkommen oder Kurzarbeitergeld nicht ausreicht, sowie Selbstständige mit geringen Einkünften beziehen können.

Außerdem wird die Vermögensprüfung für sechs Monate ausgesetzt. Leistungsberechtigte müssen lediglich erklären, nicht über ein erhebliches Vermögen zu verfügen. „Die Grenze liegt bei 60.000 Euro und erhöht sich für jede weitere Person um 30.000 Euro“, weiß Bursie. Ebenfalls für sechs Monate wird auch nicht geprüft, ob Aufwendungen für Unterkunft und Heizung angemessen sind. Diese vereinfachte Regelung greift auch bei Weiterbewilligungsanträgen. 

Bei Fragen zu den Sonderregelungen und rund um die Themen Hartz IV und Grundsicherung stehen die Beraterinnen und Berater des SoVD in Braunschweig zur Verfügung. Zu erreichen ist der Verband telefonisch unter 0531 480 760. Weitere Kontaktdaten auf sovd-braunschweig.de.