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Rentenbeiträge für Schulausbildung – Nachzahlung bis zum 45. Lebensjahr möglich

Braunschweig. Rentenanspruch steigern oder eine Wartezeit erfüllen – bis zum 45. Lebensjahr können freiwillige Beiträge für Schulausbildungszeiten nachgezahlt werden. Die monatlichen Beträge für 2021 können dabei zwischen 83,70 Euro und 1.320,60 Euro liegen. Wie das genau geht, wissen die Berater*innen des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Braunschweig.

Eine wenig genutzte Möglichkeit: Wer seinen Rentenanspruch erhöhen oder eine bestimmte Wartezeit erfüllen möchte, kann bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres freiwillige Beträge für Schul- und Hochschulzeiten einzahlen. Diese Nachzahlung ist aber nur für Zeiten möglich, die noch nicht angerechnet wurden und nicht bereits mit Beiträgen belegt sind.

Infrage kommen besonders schulische Ausbildungszeiten zwischen dem 16. und 17. Lebensjahres sowie Schul- und Hochschulzeiten, die gewöhnlich nicht anrechenbar sind, da sie die Höchstdauer von acht Jahren überschreiten. „Je nach Möglichkeit kann 2021 monatlich ein beliebiger Betrag von 83,70 Euro bis 1.320,60 Euro nachgezahlt werden“, weiß Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig. „Um zu klären, ob sich eine solche Nachzahlung wirklich lohnt, sollte im Vorfeld in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden. Hier helfen wir gerne“, sagt Bursie.

Weitere Fragen rund um das Thema Rente beantworten die Berater*innen des SoVD in Braunschweig. Zu erreichen ist der SoVD unter 0531 480 760. Weitere Kontaktdaten auf www.sovd-braunschweig.de.