Direkt zu den Inhalten springen

Rente: Wann sollte sie beantragt werden?

Braunschweig. Wer die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, kann einen Antrag auf Altersrente stellen. Bestimmte Fristen und auch Lücken auf dem Rentenkonto wirken sich dabei auf die Höhe der Rente aus. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig erklärt, was berücksichtigt werden sollte, um den richtigen Zeitpunkt für den Renteneintritt zu wählen.

Grundsätzlich wird die gesetzliche Rente ab dem Monat gezahlt, zu dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. „Um Rente zu erhalten, muss in Deutschland zwingend ein Antrag gestellt werden. Damit der Renteneintritt problemlos verläuft, sollte man diesen drei Monate vorher bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen“, weiß Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig. Wird der Antrag bis zu drei Kalendermonate später gestellt, bekommen Betroffene ihre Rente rückwirkend ausgezahlt. Ist diese Dreimonatsfrist aber abgelaufen, wird die Rente erst ab dem Antragsmonat gezahlt. 

Damit die Rentenversicherung die Rente korrekt berechnen kann, müssen alle wichtigen Daten wie Ausbildungszeiten, Zeiten der Kindererziehung sowie Zeiten, in denen Betroffene krank oder arbeitslos waren, lückenlos vorliegen. „Jede*r bekommt ab dem 43. Lebensjahr den Versicherungsverlauf von der Rentenversicherung zugeschickt. Das Versicherungskonto sollte im Vorfeld unbedingt geprüft und Lücken geschlossen werden. Denn diese können sich negativ auf die Höhe der Rente auswirken“, erklärt Bursie.

Bei weiteren Fragen zum Renteneintritt helfen die Berater*innen des SoVD in Braunschweig gerne weiter und sind bei der Antragstellung sowie der Kontenklärung behilflich. Der Verband kann telefonisch unter 0531 480 760 erreicht werden. Weitere Kontaktdaten: www.sovd-braunschweig.de