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Rente – mehr Hinzuverdienst für Rentner möglich

Braunschweig. Neben der Rente zu arbeiten, kann Auswirkungen auf die Rente haben. Dies gilt für fast alle Rentenarten. Die Hinzuverdienstgrenzen bei Renten habe sich nun geändert, sie sind teilweise abgeschafft oder auch deutlich angehoben worden. Frührentner*innen mit einem Nebenjob können ab diesem Jahr beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Beim Bezug von Erwerbsminderungsrenten sind die Hinzuverdienstgrenzen deutlich gestiegen.

Beim Bezug von einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich 2023 eine Hinzuverdienstgrenze von rund 35.650 Euro. Bei Renten wegen voller Erwerbsminderung von rund 17.820 Euro – bisher lag bei der teilweisen Erwerbsminderung der Betrag bei circa 16.000 Euro, bei voller Erwerbsminderung lag die die Grenze bei 6.300 Euro. Für Erwerbsminderungsrenten gilt weiterhin, dass eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden darf, welches Grundlage für die Erwerbsminderungsrente ist. Anderenfalls kann der Anspruch auf die Rente trotz Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen entfallen. Die Erhöhung der Verdienstgrenzen gilt jedoch nicht für Hinterbliebenenrenten.

Beim Bezug einer Altersrente gilt: Durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten muss ab 2023 die Rentenversicherung nicht mehr über die Aufnahme einer Tätigkeit oder Änderungen beim Hinzuverdienst informiert werden. Erwerbsminderungsrentner*innen müssen weiterhin die Rentenversicherung über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und die Höhe des erzielten Hinzuverdienstes informieren. Das gilt auch für diesbezügliche Änderungen.

Fragen rund um die Hinzuverdienstgrenzen und zu weiteren Rententhemen beantworten die Berater*innen des SoVD in Braunschweig. Eine Kontaktaufnahme ist unter 0531 480 760 möglich. Weitere Kontaktdaten auf www.sovd-braunschweig.de.