Direkt zu den Inhalten springen

Privat zu gesetzlich: Wann ist ein Krankenversicherungswechsel möglich?

Braunschweig. Nicht jede*r kann frei von einer privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Denn: Ein Wechsel ist nur unter bestimmten, sehr engen Voraussetzungen möglich. Was es dabei zu beachten gibt, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig.

Von einer privaten zu einer gesetzlichen Krankenversicherung zu wechseln, ist nicht ohne weiteres möglich. Betroffene müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Arbeitnehmer*innen beispielsweise müssen versicherungspflichtig angestellt und unter 55 Jahre alt sein. Außerdem darf ihr Gehalt die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschreiten – auch Sonderzahlungen wie beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden hier angerechnet. „2021 liegt dieser Grenzwert bei 64.350 Euro“, sagt Kai Bursie, SoVD-Regionalleiter in Braunschweig.

Selbstständige dürfen ebenfalls noch nicht 55 Jahre alt sein. Die Selbstständigkeit muss zudem entweder komplett aufgegeben oder nur noch nebenberuflich ausgeübt werden. „Es ist wichtig, dass der Hauptfokus der Erwerbstätigkeit bei der versicherungspflichtigen Anstellung liegt“, erklärt Bursie. 

„Vor allem Menschen, die im Alter nur eine geringe Rente beziehen werden, sollten frühzeitig über einen Wechsel nachdenken, denn die jährlich steigenden Kosten einer privaten Krankenversicherung können zur Kostenfalle werden“, weiß Bursie.

Die Berater*innen des SoVD in Braunschweig beantworten weitere Fragen zum Thema Krankenversicherungswechsel. Auf Wunsch werden auch alle nötigen Anträge und der Schriftverkehr mit den Krankenkassen übernommen. Der SoVD ist unter 0531 480 760 erreichbar. Weitere Kontaktdaten: www.sovd-braunschweig.de