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Berufliche Teilhabe: Kfz-Hilfe wurde erhöht

Braunschweig. Nach 30 Jahren wurde der Bemessungsbetrag der sogenannten Kfz-Hilfe erstmals wieder erhöht – auf maximal 22.000 Euro. Die Bezuschussung kann unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden, wenn Menschen aufgrund einer Behinderung oder einer Krankheit den Weg zu Arbeit oder Ausbildungsstätte nur mit dem Auto bewältigen können. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig weiß, worauf Betroffene hier achten müssen.

Die Kfz-Hilfe soll die Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen sicherstellen, die durch eine Behinderung oder eine Krankheit dauerhaft und zwingend auf ein Auto angewiesen sind, um zur Arbeit oder zur Ausbildungsstätte zu gelangen. Unter bestimmten Voraussetzungen bezuschussen der zuständige Träger der beruflichen Rehabilitation oder das Integrationsamt den Kauf eines Autos sowie den Erwerb eines Führerscheins. Mitte dieses Jahres wurde der Bemessungsbetrag hier auf maximal 22.000 Euro angehoben. „In welcher Höhe Betroffene einen Zuschuss bekommen, hängt unter anderem vom Nettoeinkommen der Antragstellenden ab. Wird eine Zusatzausstattung wie zum Beispiel eine Lenkhilfe benötigt, werden die Kosten allerdings komplett und unabhängig vom Nettoeinkommen übernommen“, erläutert Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig.

Beim Kauf eines Neuwagens müssen Größe und Ausstattung des Autos den besonderen Anforderungen entsprechen, die sich durch die Behinderung ergeben. Wird ein Gebrauchtwagen erworben, darf der Wert des Fahrzeugs nicht unter 50 Prozent des Neuwerts liegen. „Wichtig ist, dass Betroffene den Antrag auf Kfz-Hilfe im Vorfeld stellen und auch erst nach einer Genehmigung ein Auto kaufen. Ohne vorherige Zusage besteht kein Anspruch auf eine Kostenübernahme“, so Bursie.   

Die Berater*innen des SoVD in Braunschweig beantworten gerne weitere Fragen zum Thema und sind bei der Antragstellung behilflich. Der SoVD kann telefonisch unter 0531 480 760 erreicht werden. Weitere Kontaktdaten: www.sovd-braunschweig.de.