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Behinderten-Pauschbetrag endlich anpassen

SoVD fordert: Behinderten-Pauschbetrag endlich anpassen!

Braunschweig. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 gilt man als schwerbehindert. Das betrifft knapp 20.000 Menschen in Braunschweig, rund 114.000 Personen in der Region. Ab dem GdB von 50, unter bestimmten Voraussetzung auch darunter, hat man Anspruch auf einen Pauschbetrag, den man bei der Steuer geltend machen kann. Dieser steuerliche Nachteilsausgleich wurde seit 1975 nicht verändert. Der SoVD fordert deshalb eine spürbare Anhebung des Behinderten-Pauschbetrages. „Es ist längst an der Zeit, den Betrag zu dynamisieren und an die heutige Einkommensentwicklung anzupassen. Eine Verdoppelung des Pauschbetrages ist überfällig.“, sagt Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig.

„Die Möglichkeit, Mehraufwendungen mit Einzelnachweisen geltend zu machen, ist praxisuntauglich und überfordert viele Betroffene.“, führt Bursie aus. Der Pauschbetrag dient als Ausgleich für Menschen mit Behinderungen und soll die laufenden Aufwendungen für Hilfen bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens sowie für die Pflege abgelten. 

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) vertritt die sozialpolitischen Interessen der gesetzlich Rentenversicherten, der gesetzlich Krankenversicherten sowie der pflegebedürftigen und der behinderten Menschen. Der Verband vertritt seine Mitglieder gegenüber Behörden und vor den Sozialgerichten. Rund 580.000 Mitglieder sind bundesweit im SoVD organisiert. Der Verband wurde 1917 als Kriegsopferverband gegründet (Telefon: 0531 480760, www.sovd-braunschweig.de).