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SoVD-Tipp: Keine Verordnung für Pflegehilfsmittel mehr nötig

SoVD-Tipp: Keine Verordnung für Pflegehilfsmittel mehr nötig

Braunschweig. Lagerungshilfen, Hausnotruf-Systeme oder Duschstühle – die Kosten für solche sogenannten Pflegehilfsmittel kann die Pflegekasse übernehmen. Bislang war dafür in vielen Fällen eine ärztliche Verordnung notwendig. Mit der Pflegereform hat sich das geändert: Empfiehlt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) jetzt ein solches Hilfsmittel in seinem Gutachten, gilt das bereits als Antrag bei der Pflegekasse.

Stellt der MDK bei seiner Begutachtung einen Pflegegrad fest, zahlt die Pflegekasse entsprechende Hilfsmittel. Sie sollen dafür sorgen, dass der Betroffene möglichst selbstständig sein Leben führen kann, und eventuelle Beschwerden lindern. Das können zum Beispiel Pflegebetten, Waschsysteme oder Pflegezubehör wie Bettgalgen oder Betttische sein. 

„Bislang mussten die Hilfsmittel immer zusätzlich von einem Arzt verordnet werden – auch wenn der MDK sie empfohlen hat. Das bedeutete für die Betroffenen immer einen erheblichen Aufwand“, sagt Kai Bursie aus dem SoVD-Beratungszentrum Braunschweig. „Diesen Schritt müssen sie jetzt nicht mehr machen. Wenn der MDK eine Empfehlung für ein Hilfsmittel ausspricht, gilt das automatisch als Antrag bei der Pflegekasse.“ Empfiehlt der MDK ein Hilfsmittel, muss er das im Gutachten vermerken und entsprechend konkretisieren. Es gibt aber auch Hilfsmittel, bei denen das MDK-Gutachten nicht automatisch als Antrag gewertet werden kann: „Dazu zählen etwa Orthesen oder auch Seh- und Hörhilfen. Sie müssen weiterhin von einem Arzt verordnet werden. Die Kosten trägt dann die Krankenkasse.“

Übrigens: Erwachsene müssen zehn Prozent je Hilfsmittel zuzahlen, jedoch nicht mehr als 25 Euro. Geht es um Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, gibt es Ausnahmen – mehr als 40 Euro monatlich übernimmt die Kasse aber nicht. „Genau wie bei Medikamenten kann man sich aber auch bei Hilfsmitteln von der Zuzahlung befreien lassen, wenn eine bestimmte Belastungsgrenze erreicht ist. Dazu sollte man sich aber am besten individuell beraten lassen“, empfiehlt Bursie.

Das SoVD-Beratungszentrum in Braunschweig erreichen Sie unter 0531-480 760 oder info@sovd-braunschweig.de – Internet: www.sovd-braunschweig.de