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Hohe Pflegeheimkosten: Wohngeld und Hilfe zur Pflege können entlasten

Braunschweig. Wissen Pflegeheimbewohner*innen aufgrund der stark gestiegenen Pflegeheimkosten nicht, wie sie mit ihrer Rente den Platz im Pflegeheim noch finanzieren sollen, können sie unter Umständen Wohngeld oder Hilfe zur Pflege beziehen. Welche Voraussetzungen Betroffene für einen Anspruch auf die Leistungen erfüllen müssen, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig.

Viele Pflegeheimbewohner*innen können durch die enorm gestiegenen Pflegeheimkosten die Finanzierung ihres Platzes im Heim oft nicht mehr stemmen. Reichen die Rente und etwaiges weiteres Einkommen sowie das Vermögen zusammen mit den Zahlungen der Pflegekasse nicht aus, um die Kosten zu tragen, können Betroffene Anspruch auf Wohngeld haben und die Leistung über den Wohngeldantrag für Heimbewohner*innen beantragen. „Als wichtigste Voraussetzung gilt, dass keine anderen Sozialleistungen wie beispielsweise die Hilfe zur Pflege bezogen werden“, informiert Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig.

Die Hilfe zur Pflege selbst kann ab Pflegegrad 2 auch eine weitere Möglichkeit zur finanziellen Entlastung sein. „Hierbei handelt es sich um eine Form der Sozialhilfe. Daher werden Einkommen und Vermögen einer Bedarfsgemeinschaft insgesamt betrachtet“, weiß Bursie. Wohnt zum Beispiel nur der*die Ehepartner*in in einer Pflegeeinrichtung, muss der*die Zuhausewohnende sich nur in einer Höhe an den Pflegeheimkosten beteiligen, die es ihm*ihr weiterhin erlaubt, den Lebensunterhalt zu bestreiten. 

Reichen die finanziellen Mittel der Eltern nicht aus, kann das Sozialamt Unterhaltsforderungen an die Kinder stellen. „Das ist allerdings nur ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro möglich“, so Bursie. 

Gerne beantworten die Berater*innen des SoVD in Braunschweig weitere Fragen zum Thema Pflege. Der Verband ist telefonisch unter 0531 480 760 erreichbar. Weitere Kontaktdaten auf www.sovd-braunschweig.de.