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Begleitperson bei medizinischer Begutachtung erlaubt

Braunschweig. Ein Urteil des Bundessozialgerichts bestätigt: Betroffene haben grundsätzlich das Recht, bei einer medizinischen Begutachtung durch eine*n Sachverständige*n von einer Vertrauensperson begleitet zu werden. Nur in begründeten Einzelfällen kann eine Begleitperson ausgeschlossen werden. Was Betroffene hierzu wissen sollten, erläutert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig.

Damit ein medizinisches Gutachten, etwa zur Feststellung einer Erwerbsminderung, erstellt werden kann, müssen Betroffene durch eine*n medizinische*n Sachverständige*n untersucht werden. Hier haben zu Begutachtende grundsätzlich einen Anspruch darauf, von einer Vertrauensperson begleitet zu werden – das hat ein Gerichtsurteil entschieden. „Die Begutachtungssituation ist für viele sehr belastend. Die Begleitung durch eine Person des Vertrauens wie beispielsweise einer*einem Familienangehörigen kann ihnen Sicherheit geben“, betont Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig.   

Der Ausschluss einer solchen Begleitperson ist nur in begründeten Einzelfällen möglich – zum Beispiel, wenn die objektive und unverfälschte Untersuchung durch ihre Anwesenheit gefährdet wird. „Beispielsweise bei bestimmten psychischen Erkrankungen oder je nach Beziehung zwischen Betroffener*Betroffenem und ihrer*seiner Begleitung kann das der Fall sein“, weiß Bursie.

Für weitere Fragen rund um eine Begutachtung sowie das Thema Rente stehen die Berater*innen des SoVD in Braunschweig gerne zur Verfügung. Kontaktiert werden kann der SoVD telefonisch unter 0531 480 760. Weitere Kontaktdaten auf www.sovd-braunschweig.de.