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Schwerbehindertenvertretungen stehen zur Wahl
Schwerbehindertenvertretungen stehen zur Wahl
Vom 1. Oktober bis zum 30. November ist es wieder so weit: Die Schwerbehindertenvertretungen werden neu gewählt. Laut Sozialgesetzbuch IX muss eine solche Vertretung alle vier Jahre in denjenigen Betrieben und Dienststellen gewählt werden, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind.
Die Schwerbehindertenvertretung soll die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben im Betrieb oder der Dienststelle fördern sowie dem schwerbehinderten Menschen helfend zur Seite stehen (zum Beispiel Gesprächsmöglichkeiten anbieten, sich bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz einzuschalten).
Folgende Aufgaben deckt die Schwerbehindertenvertretung unter anderem ab:
- Sie wacht darüber, dass geltende Tarifverträge, Richtlinien, Gesetze und Verordnungen vom Arbeitgeber eingehalten werden.
- Sie beantragt bei den zuständigen Stellen Maßnahmen, die schwerbehinderten Menschen dienen (zum Beispiel zur beruflichen Wiedereingliederung).
- Sie nimmt Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Mitarbeitern entgegen und verhandelt mit dem Arbeitgeber über die Klärung dieser Anregungen und Beschwerden.
Wahlberechtigt sind alle im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen. Wählbar sind alle Beschäftigten, die auch in den Betriebs-, Personal- oder Richterrat gewählt werden können. Die Schwerbehindertenvertretung muss nicht selbst schwerbehindert sein. Voraussetzungen für die Wählbarkeit sind:
- die Vollendung des 18. Lebensjahres, ein nicht nur vorübergehendes Beschäftigungsverhältnis,
- eine mindestens sechsmonatige Betriebszugehörigkeit
- und keine Funktion als leitende/-r Angestellte/-r.
Der SoVD Niedersachsen bietet seit vielen Jahren Seminare für Schwerbehinderten-Vertretungen, Personalräte / Betriebsräte und Arbeitgeberbeauftragte aus der gewerblichen Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst an.
